Am 11. November 2017 lieferten sich die beiden Mannschaften einen harten Kampf im nordhessischen Hofgeismar. Nach drei Stunden und 47 Minuten fiel plötzlich die Lichtanlage aus. Was macht man in einer solchen Situation? Die Spieler beider Mannschaften hofften natürlich, dass sich das Problem schnell lösen lasse. Die Verantwortlichen des TTC gaben alles, um die Lichtanlage wieder zum Laufen zu bringen. Eine schnelle Lösung zeichnete sich jedoch nicht ab. So zogen über 30 Minuten ins Land. Zum Stand der Dinge erfuhren die Gießener Spieler, dass der Hausmeister nicht zu erreichen war und somit kaum Hoffnung bestand, dass die Lichtanlage wieder zum Laufen gebracht werde. Das Schwinden der Hoffnung aufs Weiterspielen sorgte bei den Gießenern dafür, dass es immer schwieriger wurde, die für ein Verbandsspiel nötige Spannung zu halten. Als nach über 40 Minuten das Licht wieder anging, kommunizierte Mannschaftsführer Samuel Preuss, dass die Gießener Spieler nicht weiter spielen, weil ein zu großer Bruch im Spiel war.
Dass die Verantwortlichen des TTC Hofgeismar und des Gießener SV nach dieser Entscheidung unterschiedlicher Auffassung waren, ob das Verhalten des GSV der Wettspielordnung entspricht, liegt in der Natur der Sache. So legten die Verantwortlichen des TTC Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Klassenleiters ein. Das Bundesgericht kam nun zu dem Ergebnis, dass ein schuldhaft verursachter Spielabbruch gemäß Abschnitt E Ziffer 3.2. Absatz 1 „Spiegelstrich“ 8 WO DTTB durch die Mannschaft des Gießener SV vorliege.
In der Begründung wird ausgeführt: „Die Gastmannschaft war zu dem Zeitpunkt, an dem deren Spieler erklärt haben, das Spiel nicht fortsetzen zu wollen, zu dieser Erklärung nicht mehr berechtigt. Es bedarf zwar keiner näheren Ausführungen, dass der komplette Ausfall der Beleuchtung zunächst einen Mangel der Austragungsstätte gemäß Abschnitt E Ziffer 2.7 dargestellt hatte, der nach dem Wortlaut in die Verantwortung der Heimmannschaft fallen würde. Im vorliegenden Fall ist jedoch entscheidend, dass die Beleuchtung wieder vollständig funktionierte, der Mangel also behoben war, und alle Spieler der Gastmannschaft noch anwesend waren, als sie erklärten, das Spiel zu beenden.“
GSV-Vorstand Jürgen Boldt kann das Urteil nicht nachvollziehen. „Uns geht es gar nicht um die zwei Punkte. Hier wird das Opfer zum Täter gemacht! Und das lassen wir nicht auf uns sitzen.“, so Boldt und kündigt das Einlegen von Rechtsmitteln gegen diese Entscheidung an. Ob sich die Auffassung des erstinstanzlichen Gerichtes mit der Wettspielordnung in Einklang zu bringen ist, wird das Berufungsgericht zu entscheiden haben.