DTTB-LogoGastgeber muss Mangel an Halle innerhalb von 30 Minuten beheben ! - Ab Januar 2019 hat eine Heimmannschaft bei einem Mannschaftskampf nun 30 Minuten Zeit, bis ein Mangel an seiner Austragungsstätte beseitigt ist, der die Fortsetzung eines Spiels unmöglich macht. Die Festlegung der Frist in der Wettspielordnung, nach deren Ablauf das Spiel abgebrochen werden darf, sorgt nun für Rechtssicherheit.


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